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   BSG, 26.07.1978 - 3 RK 24/78   

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https://dejure.org/1978,6403
BSG, 26.07.1978 - 3 RK 24/78 (https://dejure.org/1978,6403)
BSG, Entscheidung vom 26.07.1978 - 3 RK 24/78 (https://dejure.org/1978,6403)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 1978 - 3 RK 24/78 (https://dejure.org/1978,6403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsanspruch - Serie von Behandlungen - Anspruch auf wiederkehrende Leistungen

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 26.07.1978 - 3 RK 24/78
    Ist wie hier das LSG zu Recht entschieden hat, eine Reihe von Leistungen als wiederkehrend zu beurteilen, dann ist geklärt, daß nicht nur ein sachlicher (vgl BSGE 11, 102, 108), sondern auch ein zeitlicher Zusammenhang besteht.
  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

    Auszug aus BSG, 26.07.1978 - 3 RK 24/78
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 51. Juli 1965 (BSGE 19, 270, 272) nicht nur den Anspruch auf längerdauernde Krankenpflege, sondern auch den Anspruch auf Übernahme der Kosten einer solchen Krankenpflege als Anspruch auf wiederkehrende Leistungen im Sinne des 5 444 Abs. 4 Nr. 2 SGG behandelt (bzgl der Kosten für Krankenhauspflege vgl BSGE 44, 50, 54).
  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

    Auszug aus BSG, 26.07.1978 - 3 RK 24/78
    (BSGE 22, 181) anführen, wonach bei einem Anspruch auf Sehlechta wettergeld als wiederkehrender Leistung die Zahl der jeweils zusammenhängend verlaufenen Ausfalltage der einzelnen Arbeitnehmer als Zeitraum im Sinne des 5 144 Abs. 1 Nr. 2 SGG anzusehen ist.
  • BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87

    Zulässigkeit der Berufung - wiederkehrende Leistungen - Zusammenrechnung -

    Daß es sich im vorliegenden Rechtsstreit nicht mehr um die Leistungen der Krankenpflege selbst handelt, sondern nur noch die Übernahme der aufgewendeten Kosten in einem Betrag geltend gemacht wird, ändert nichts an der Natur des für die Zulässigkeit der Berufung maßgebenden Prozeßanspruchs (BSGE 19, 270, 272; BSG SozR 1500 § 144 Nr. 10 und Nr. 35).

    Nach den den Senat bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG), die sich durch die Inbezugnahme in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils auch auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten beziehen, betrifft der Rechtsstreit wiederkehrende Leistungen für einen Zeitraum von mehr als 13 Wochen (vgl hierzu im einzelnen BSG SozR 1500 § 144 Nr. 10).

  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 78/87

    Berufung - Arbeitslosenhilfe - Zeitraum

    Die Beklagte berufe sich gegenüber dieser Berechnung zu Unrecht auf das Urteil des BSG in SozR 1500 § 144 Nr. 10.

    Das BSG hat dies in seiner Entscheidung vom 26. Juli 1978 - 3 RK 24/78 - SozR 1500 § 144 Nr. 10, die das LSG als für den vorliegenden Fall nicht einschlägig ansieht, unmißverständlich zum Ausdruck gebracht.

  • BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85

    Einmalige Leistung iS § 144 SGG

    Daher ist für die Berufungsausschließungsgründe in erster Linie der sachliche Gehalt des streitigen Anspruchs maßgebend (BSG, Urteil vom 26. Juli 1978 - 3 RK 24/78 - SozR 1500 5 144 Nr. 10).

    Für die Frage der Zulässigkeit ist es ohne Bedeutung, daß der Kläger nicht die Versorgung mit Vlieswindeln und Krankenunterlagen verlangt, sondern lediglich Kostenerstattung begehrt (vgl dazu BSGE 19, 270, 272; BSG, Urteil vom 26. Juli 1978, aaO).

  • BSG, 22.08.1990 - 10 RKg 29/88

    Zulässigkeit der Berufung bei Rechtsstreit um das Kindergeld für mehrere Kinder,

    Durch die Berufungsausschlußnormen der §§ 144 ff Sozialgerichtsgesetz (SGG) und des § 27 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sollen die LSGe von weniger bedeutsamen Streitigkeiten entlastet werden (BSG SozR Nr. 22 zu § 144 Sozialgerichtsgesetz (SGG) und SozR 1500 § 144 Nr. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - L 6 VK 2279/10

    Soziales Entschädigungsrecht - Kriegsopferversorgung - Heilbehandlung - Kosten

    Denn der für die Zulässigkeit der Berufung maßgebliche Prozessanspruch ist nicht der sich in einer einmaligen Zahlung erschöpfende Kostenerstattungsanspruch, sondern der zugrundeliegende Anspruch auf Versorgung (für Arzneimittel siehe BSG, Urteil vom 10.02.1993 - 1 RK 17/91 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 13 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 31.07.1963 - 3 RK 92/59 - SozR Nr. 2 zu § 368d RVO; BSG, Urteil vom 26.07.1978 - 3 RK 24/78 - SozR 1500 § 144 Nr. 10 und BSG, Urteil vom 24.09.1986 - 8 RK 31/85 - SozR 1500 § 144 Nr. 35; so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.07.2009 - L 5 KR 100/09 NZB - juris) maßgebend.
  • LSG Hessen, 29.11.1978 - L 8 KR 205/78
    Daß diese Leistungen als Sachleistungen oder - nachdem sie sich der Kläger selbst beschafft hat - im Wege der Kostenerstattung zu erbringen sind, ist für die Frage der Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung (BSG, Urteil vom 26. Juli 1978, Az.: 3 RK 24/78).
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